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16.02.2012
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InEK DatenDienst
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Ab sofort steht der neue
InEK DatenDienst zur Verfügung. Mit diesem Werkzeug können Sie die Daten gem. § 21 KHEntG auf Format prüfen sowie mit dem korrekten Schlüssel verschlüsseln (ohne Installation einer zusätzlichen Verschlüsselungs-Software).
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13.02.2012
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Ergänzende Dokumente für die Kalkulation ab dem Datenjahr 2011
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Ab sofort stellen wir in den entsprechenden Bereichen die ergänzenden Dokumente für die Kalkulationen (
DRG,
PSY,
AUS) ab dem Datenjahr 2011 bereit. Die ergänzenden Dokumente ab dem Datenjahr 2011 wurden den Kalkulationsteilnehmern bereits zur Verfügung gestellt.
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01.02.2012
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G-DRG Browser für das Datenjahr 2010
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Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21KHEntgG für das Datenjahr 2010 mittels
G-DRG Browser zur Verfügung.
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31.01.2012
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Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG
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Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2011.
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31.01.2012
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Aktuelle Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2012
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Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (
Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "
Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.
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25.01.2012
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Meldebogen für DRG-Systemzuschlag 2012
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Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur
Meldung bzw.
Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2012 sowie das
Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.
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09.01.2012
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Befragung im Rahmen der Begleitforschung gem. § 17b Abs. 8 KHG zu den Auswirkungen des fallpauschalierenden Vergütungssystems gestartet
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Im Rahmen der Einführung des G-DRG-Systems wurde in § 17b Abs. 8 KHG verankert, dass eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des G-DRG-Vergütungssystems durchzuführen ist. Dazu wurde bereits für den ersten und zweiten Forschungszyklus jeweils eine Befragung zur Erweiterung der Datengrundlage für die DRG-Begleitforschung durchgeführt. Die Ergebnisse des ersten Forschungszyklus (Datenjahre 2004 – 2006) und des zweiten Forschungszyklus (Datenjahre 2006 – 2008) können Sie von unserer Internetseite herunterladen.
Für den dritten – und letzten – Forschungszyklus (Datenjahre 2008 – 2010) führt das IGES Institut im Auftrag des InEK erneut schriftliche Befragungen durch. Mit diesen Befragungen richtet sich das IGES an alle Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.
Die Befragung wird vollständig anonym durchgeführt. Die Anonymität der Erhebungsergebnisse wird durch einen Datentreuhänder gewährleistet, der auch die Fragebögen im Auftrag des IGES Institut an die Befragten versendet. Die ausgefüllten und an den Datentreuhänder zurück gesendeten Fragebögen werden ohne Name und Anschrift des Befragten an das IGES Institut zur Erfassung und Auswertung weiter geleitet.
Wir bitten Sie, die DRG-Begleitforschung auch im dritten Forschungszyklus wieder aktiv zu unterstützen. Eine rege Teilnahme sorgt dafür, die Auswertungen zum dritten Forschungszyklus auf eine breite Datenbasis stellen zu können.
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20.12.2011
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Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2012
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Ab sofort stellen wir Ihnen den
Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2012 sowie die
G-DRG V2010/2012 Report-Browser mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.
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20.12.2011
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Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2011
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Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2011, für die für 2012 keine Anfrage erforderlich ist stellen wir Ihnen im Bereich
Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2011 zur Verfügung.
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14.12.2011
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DRG-Systemzuschlag für 2012 vereinbart
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Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2012 in Höhe von 1,14 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,97 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,17 €. Die
Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten
Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.