Ergänzungen und Anpassungen zum Kalkulationshandbuch


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Inhalt

Die Ergänzungen und Anpassungen zum Kalkulationshandbuch sollen eine qualitative Verbesserung der Fallkostenkalkulation unterstützen, die sich in einer möglichst differenzierten, aufwandsgerechten und leistungsbezogenen Kostenzuordnung auf den jeweiligen Behandlungsfall darstellt. Die Ergänzungen und Anpassungen basieren auf den bisherigen Kalkulationserfahrungen und werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.

30.01.2009: Anpassungen Kalkulationshandbuch ab DJ2008
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08.02.2011: Hinweise Kalkulation ab DJ2009
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08.02.2011: Hinweise Kalkulation ab DJ2010
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13.02.2012: Hinweise Kalkulation ab DJ2011
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07.06.2010: KalkulationsPPR für Behandlungsfälle mit hochaufwendiger Pflege

Zur genaueren/verursachungsgerechteren kalkulatorischen Abbildung von Patienten mit besonders aufwendiger Pflegebedürftigkeit wurde die in der PPR definierte Systematik der Pflegekategorien um eine Stufe für hochaufwendige Pflegeleistungen erweitert. Die erweiterte PPR-Systematik ist von den Kalkulationskrankenhäusern ab dem Datenjahr 2010 verbindlich umzusetzen.

Für die ursprüngliche PPR-Systematik liegt seit dem Datenjahr 2010 eine Erweiterung um Pflegekategorien für Patienten mit besonders aufwendiger Pflegebedürftigkeit vor. Für die Allgemeine Pflege enthält die Kalkulations-PPR neben den bereits bekannten Stufen A1 bis A3 eine ergänzende Stufe A4 für pflegeaufwendige Behandlungsfälle. Die Pflegekategorien A4S1, A4S2 und A4S3 bilden das kalkulatorische Äquivalent zu den über OPS 9-20 Hochaufwendige Pflege von Patienten dokumentierbaren Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS). Die Umsetzung der erweiterten PPR-Systematik ist ausschließlich für Kalkulationskrankenhäuser ab dem Datenjahr 2010 verbindlich.

Da die ursprüngliche PPR-Systematik keine Einstufungsregelungen für die PPR A4 kennt, ist eine entsprechende kalkulatorische Vorgabe erforderlich. Voraussetzung für die Anwendung der ergänzten Pflegestufe A4 sind die tägliche Einstufung des Patienten in die Pflegestufe A3 gem. PPR und mindestens 6 dokumentierte Aufwandspunkte im Rahmen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS). Bei Vorliegen der Voraussetzungen ersetzen die für die Pflegestufe A4 angegebenen Minutenwerte im Rahmen der Kalkulation diejenigen der Pflegestufe A3.

Darüber hinaus wird das Kalkulationshandbuch um eine neue Anlage 11 ergänzt. Diese gibt neben weiteren Erläuterungen die im Rahmen der Kalkulation anzuwendenden Minutenwerte der PPR wieder. Für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche können für die Stufen A1 bis A3 wahlweise die von GKind überarbeiteten Minutenwerte im Rahmen der Kalkulation verwendet werden.

07.06.2010: Dieser Text als PDF Dokument
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07.06.2010: Anlage 11
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