Erfassungstool für 2012


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Mit Veröffentlichung des Erfassungstools können ab sofort NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2012 an das InEK gesendet werden. Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG können ausschließlich auf elektronischem Wege an das InEK übermittelt werden.

Eine Liste von NUB-Leistungen, die für 2011 mit Status 1 versehen waren und nach der Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalen-Katalogs für 2012 im G-DRG-System abgebildet sind, wird zusammen mit dem Fallpauschalen-Katalog für 2012 auf unserer Internetseite veröffentlicht. Für diese Leistungen ist keine NUB-Anfrage für 2012 erforderlich.

Das Anfrageverfahren (inkl. Erfassungstool) wurde inhaltlich nicht verändert. Die beim Ausfüllen der Pflichtfelder zu beachtenden Grundsätze sind unverändert den exemplarischen Beispielen zu entnehmen.

Zur Vereinfachung der Kommunikation bitten wir die anfragenden Krankenhäuser in beiderseitigem Interesse, die durch das Erfassungstool erzeugten Dateien mit einem eindeutigen Namen zu belegen. Eine einfache Struktur [IK]_NUB_[lfd. Nr.] (IK = Institutionskennzeichen des anfragenden Krankenhauses; lfd. Nr. = laufende Nummer der Anfragen für dieses Krankenhaus) ist dabei völlig ausreichend.

Verwenden Sie bitte zum Erstellen der für die Übermittlung von Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2012 erforderlichen Dateien ausschließlich das aktualisierte Erfassungstool. Das aktualisierte Erfassungstool können Sie von dieser Internetseite herunterladen. Senden Sie bitte nach dem vollständigen Ausfüllen der Eingabefelder die gespeicherte NUB-Datei per E-Mail ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: NUB@inek-drg.de. Das Erfassungstool enthält Ausfüllhinweise für die einzelnen auszufüllenden Felder sowie einige Beispiele für die wichtigsten Pflichtfelder, die unbedingt zu beachten sind.

Die Ausfüllhinweise sind zwingend zu beachten. Sie können die Ausfüllhinweise in einer gesonderten Datei herunterladen. Bitte überprüfen Sie vor dem Versand der Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG die Vollständigkeit Ihrer Angaben. Anfragen mit unvollständig ausgefüllten Pflichtfeldern gelten als nicht gestellt (fehlerhafte Übermittlung - vgl. Verfahrenseckpunkte).

Bitte wandeln Sie die durch das Erfassungstool automatisch erstellten Dateien nicht in andere Dateiformate (z.B. .doc oder .txt) um; die Umwandlung führt zu einer fehlerhaften Übermittlung Ihrer Anfrage (vgl. Verfahrenseckpunkte). Ferner weisen wir nochmals darauf hin, dass Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG mit unplausiblen oder nicht nachvollziehbaren Angaben vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Ihre Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG muss bis zum Ablauf des 31. Oktober 2011 im InEK eingegangen sein. Verspätet eingehende Anfragen können im weiteren Verfahren leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte lesen Sie unbedingt die Versandinformationen, bevor Sie Ihre Anfrage(n) an das InEK senden!

(Stand: 01.09.2011)

Erfassungstool
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Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich zur Verfügung.
Ausfüllhinweise
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Versandinformationen
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